Rahmenvertrag
Freie Mitarbeit – gemäß BGB
Projektbezug
Auftraggeber (AG)
Firma
TimeHands Montage & Eventservice
Inhaber
Roberto Fernandez
Adresse
Gartenstraße 49, 47574 Goch
USt-ID
DE360128246
Telefon
+49 1520 9946244
Auftragnehmer (AN)
Der Tagessatz gilt für 10 Stunden Arbeitszeit + 1 Stunde Pause.
Zahlungsziel: 14 Kalendertage nach Rechnungseingang und erfolgter Abnahme. Spesen und Reisekosten werden nur erstattet, wenn im Einzelauftrag vereinbart.
Kein Hotel durch Auftraggeber – Unterkunftskosten trägt der Auftragnehmer oder werden separat vereinbart.
1. Dieser Rahmenvertrag regelt die grundlegenden Bedingungen für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Bereich Eventlogistik, Messebau, technische Betreuung und Montageleistungen.
2. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages entsteht weder für den Auftraggeber die Verpflichtung, Einzelaufträge anzubieten, noch für den Auftragnehmer die Verpflichtung, angebotene Aufträge anzunehmen.
3. Die konkreten Einzelprojekte (Werkvertrag / Einzelauftrag) werden separat in Textform (z. B. per E-Mail oder Einzelauftragsschein) vereinbart. Im Einzelauftrag werden Projektname, Leistungszeitraum, Verwendungsort, Gewerk sowie die spezifische Vergütung geregelt.
1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer auf eigenes Risiko. Ein Arbeitsverhältnis oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird durch diesen Rahmenvertrag sowie die Einzelaufträge ausdrücklich nicht begründet.
2. Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit und der Arbeitszeit frei, soweit projekt- und veranstaltungsbezogene Vorgaben (z.B. Aufbaufristen, Messeöffnungszeiten, Sicherheitsbriefings) dem nicht entgegenstehen.
3. Der Auftragnehmer versichert, dass er gewerblich angemeldet ist und seine steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Pflichten eigenverantwortlich erfüllt. Ein Nachweis der steuerlichen Erfassung ist vorab vorzulegen.
1. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er sowie sein etwaig eingesetztes Personal mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA – S3-Sicherheitsschuhe, Helm, Warnweste) ausgerüstet sind und diese bei Arbeiten konsequent tragen.
2. Zur Verfügung gestellte Ausrüstungsgegenstände, Werkzeuge, Funkgeräte oder Geländepässe sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung des jeweiligen Projekts zurückzugeben.
1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
2. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen den Bestand einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR nach.
1. Der Einsatz von eigenen Mitarbeitern oder Subunternehmern durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Qualifikation muss dem Anforderungsprofil entsprechen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, Sicherheitskonzepte, Kunden- und Projektdaten strikt geheim zu halten.
1. Dieser Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Laufende Einzelaufträge bleiben von einer Kündigung des Rahmenvertrages unberührt und sind ordnungsgemäß abzuwickeln.
Ort, Datum & Unterschriften
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